Qualifizierungscha-ncengesetz (QCG)

Mitarbeitende fit für Digitalisierung & KI
– bis zu 100 % gefördert

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeitenden ohne eigenes Weiterbildungsbudget zu qualifizieren. Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Schulungszeit.
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Warum QCG für Unternehmen ein
Game-Changer ist

Keine Kündigungen nötig – Weiterbildung statt Entlassung

Besser qualifizieren als neu einstellen.
Das QCG senkt Kosten und baut digitale Kompetenzen direkt im Team auf.

Lohnkostenzuschuss bis zu 75 %

Während Mitarbeitende lernen, erstattet die Agentur für Arbeit einen Großteil des Gehalts.

Fokus auf Digitalisierung, KI & moderne Arbeitswelten

Besonders stark gefördert werden Weiterbildungen in Bereichen wie:
  • Künstliche Intelligenz
  • Social Media & Digital Marketing
  • Automatisierung & Prozessdigitalisierung
  • New Work & moderne Arbeitsorganisation
  • Datenkompetenzen & IT-Grundlagen

Bis zu 100 % Kostenübernahme

Förderfähig sind alle AZAV-zertifizierten Weiterbildungen mit mind. 120 Stunden Dauer.

Wer kann gefördert werden?

Unternehmen

  • Alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Branche und Größe
  • Besonders attraktiv für KMU (1–499 Mitarbeitende)

Beschäftigte

  • sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter:innen
  • mit Aufgaben, die sich im Zuge der Digitalisierung verändern
  • deren letzter Berufsabschluss oder letzte geförderte Weiterbildung in der Regel mind. 2 Jahre zurückliegt

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße

Voraussetzungen für
eine QCG-Förderung

Damit eine Förderung bewilligt wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
  • Die Weiterbildung ist AZAV-zertifiziert (✔ bei euch).
  • Dauer: mindestens 120 Unterrichtsstunden.
  • Die Inhalte müssen beruflich verwertbar sein und zu Digitalisierung/Transformation beitragen.
  • Die Weiterbildung darf noch nicht gestartet sein.
  • Der Antrag wird vom Unternehmen gestellt.
  • Der letzte Berufsabschluss liegt in der Regel mind. 2 Jahre zurück.
  • Die Mitarbeitenden stehen während der Schulung weiterhin im Arbeitsverhältnis.
Wir prüfen diese Punkte für Sie im Vorfeld, damit keine unnötige Zeit verloren geht.

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Unser Prozess: In 3 einfachen Schritten
zum QCG-Förderbescheid

SCHRITT 1

Kostenlose Förder- & Kursberatung

Wir analysieren gemeinsam Ihre Situation,
prüfen die grundsätzliche Förderfähigkeit und identifizieren die passenden Weiterbildungen.
Sie erhalten eine förderkonforme Kursbeschreibung + Kostenvoranschlag, wie ihn die Agentur für Arbeit benötigt.
Ergebnis
Ihr fertiges, einreichbares QCG-Paket.

SCHRITT 2

Antragstellung beim Arbeitgeberservice

Ihr Unternehmen stellt den Antrag auf Beschäftigtenqualifizierung (QCG).
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei:
  • Formulierungen für die Antragstellung
  • Beantwortung von Rückfragen
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeberservice
Ergebnis
Bewilligungsbescheid / Förderzusage.

SCHRITT 3

Start der Weiterbildung

Sie senden uns die Förderzusage, wir kümmern uns um:
  • Anmeldung der Mitarbeitenden
  • Onboarding & Zugangsdaten
  • Flexible Terminplanung
  • Laufende Betreuung & Teilnahmebestätigungen
Ergebnis
Ihre Mitarbeitenden starten zu 100 % gefördert in ihre Weiterbildung.

FAQ – Häufige Fragen zum QCG